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   BGH, 03.03.2015 - V ZB 108/14   

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https://dejure.org/2015,6248
BGH, 03.03.2015 - V ZB 108/14 (https://dejure.org/2015,6248)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2015 - V ZB 108/14 (https://dejure.org/2015,6248)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2015 - V ZB 108/14 (https://dejure.org/2015,6248)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - V ZB 108/14
    Die Verlängerung der Haft durch das Amtsgericht und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil abzusehen war, dass die Haft weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10).
  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 54/14

    Rücküberstellungshaftverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - V ZB 108/14
    Diese Richtlinie ist auf die Haft zur Sicherstellung von Rücküberstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L 180 S. 31 - sog. Dublin-III-Verordnung) ebenfalls anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Diese Richtlinie ist auf die Haft zur Sicherstellung von Rücküberstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L 180 S. 31 - sog. Dublin-III-Verordnung) ebenfalls anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 8 für Dublin-II-Verordnung und vom 3. März 2015 - V ZB 108/14, juris Rn. 1 für Dublin-III-Verordnung).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 75/15

    Unzulässigkeit einer auf die Sicherung von Rücküberstellungen von Asylbewerbern

    Diese Richtlinie ist auf die Haft zur Sicherung von Rücküberstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L 180 S. 31 - sogenannte Dublin-III-Verordnung) ebenfalls anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 8 für Dublin-II- Verordnung und vom 3. März 2015 - V ZB 108/14 juris Rn. 1 für Dublin-III- Verordnung).
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